Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können auch Personen in der Freiwilligen Feuerwehr mitwirken, die nicht direkt im Einsatzdienst tätig sind, sondern auf andere Weise zur Erfüllung der Feuerwehraufgaben beitragen.

Diese Mitglieder übernehmen je nach den Vorgaben der Leitung der Feuerwehr verschiedene Aufgaben, darunter beispielsweise

  • die Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Versorgung
  • Verwaltungsunterstützung
  • sonstige Aufgaben